Alle Fahrerlaubnisklassen für Pkw, Lkw oder Zweirad im Überblick. Welche Klasse Sie für welches Kraftfahrzeug brauchen.
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Fahrerlaubnis Klasse B: Für Pkw und kleine Anhänger
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Fahrerlaubnis Klasse C: Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen
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Fahrerlaubnis Klasse A: Für Zweiräder aller Art
Pkw-Führerschein und Pkw mit Anhänger
Die Fahrerlaubnisklassen B und BE sind die klassischen Auto-Führerscheinklassen.
Fahrerlaubnisklasse |
Kraftfahrzeugtyp |
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B¹/ B17²/B197² |
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist). |
B96² |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt. |
B196² |
Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B. |
BE |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt. |
¹ Anmerkung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt in Deutschland, sofern der Inhaber diese seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch zum Führen von Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, wenn diese eine Gesamtmasse von 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden. Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein. ² Anmerkung: Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet |
Kraftrad-Führerschein, Trike und Quad
Zweiradklassen gibt es einige: AM für Roller, A1 bis 125cm³, dann folgt A2 und für die ganz großen Maschinen die Klasse A
Wer mit einem Motorrad, Roller, Trike oder Quad unterwegs sein will, der benötigt eine der folgenden vier Klassen: A, A1, A2 und AM. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Mit B196 dürfen Motorräder der Klasse A1 auch mit dem Auto-Führerschein gefahren werden.
Fahrerlaubnisklasse |
Kraftfahrzeugtyp |
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A1 |
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
A2 |
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
A |
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge. |
AM |
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¹ Anmerkung: Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen. |
Lkw-Führerschein und Lkw mit Anhänger
Voraussetzung für eine Lkw-Fahrerlaubnis ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B
Die Lkw-Fahrerlaubnisklassen tragen den Buchstaben C. In Kombination mit der Ziffer 1 oder dem Buchstaben E werden Fahrerlaubnisklassen für kleine (mit mehr als 3500 kg zulässiger Gesamtmasse) oder große Lkw mit und ohne Anhänger beschrieben.
Fahrerlaubnisklasse |
Kraftfahrzeugtyp |
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C1¹ |
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C1E¹ |
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C¹ |
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CE¹ |
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¹ Anmerkungen:
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Bus-Führerschein
Wer einen Bus führen will, benötigt einen Führerschein der folgenden D-Fahrerlaubnisklassen.
Fahrerlaubnisklasse |
Kraftfahrzeugtyp |
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D1 |
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D1E |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. |
D |
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). |
DE |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. |
Traktor-Führerschein
Die Klassen L und T sind forst- und landwirtschaftliche Klassen. Diese werden zum Beispiel benötigt, wenn der Pkw-Führerschein nicht ausreicht und die passende Lkw-Fahrberechtigung nicht zur Verfügung steht.
Fahrerlaubnisklasse |
Kraftfahrzeugtyp |
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L |
Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger). |
T |
Zugmaschinen bis 60 km/h¹ bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). |
¹ Anmerkung: unter 18 Jahre max. 40 km/h |
Das gilt für Mofas und E-Scooter
Ein Mofa fährt nicht schneller als 25 km/h
Zum Führen eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sogenannte Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bedarf keiner Prüfbescheinigung. Auch wer vor dem 1.4.1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung für Mofas bis 25 km/h. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Für E-Scooter benötigt man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren.
Personenbeförderung & Berufskraftfahrer
Bei allen Fahrerlaubnisklassen geht es um die Berechtigung, das konkrete Fahrzeug oder Gespann fahren zu dürfen. Wer entgeltlich oder geschäftlich fährt – zum Beispiel als Berufskraft-, Bus- oder Taxifahrer – muss zusätzliche Regeln beachten. Es ist dann die Frage nach der Notwendigkeit eines Personenbeförderungsscheins sowie der Berufskraftfahrerqualifikation zu klären.
Fahrerlaubnisklassen,Befristungen und Umtausch:der EU-Führerschein PDF
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