Führerschein-Kosten, Preise und Gebühren

Eine gute Ausbildung ist nie zu teuer!

 

Ihrer Fahrschule liegt sehr viel daran, dass Sie die Prüfung auf Anhieb bestehen! Aber gute Ausbildung ist mehr als ein kurzlebiges „Trimmen“ auf den Moment der Prüfung. Gute Ausbildung gewährleistet vielmehr, dass Sie sich als neuer Führerscheininhaber von der ersten Alleinfahrt an sicher fühlen und schwierigen Verkehrssituationen mit Vorsicht und Können begegnen.

 

Woran können Sie das erkennen?

Die Ausbildung soll in jeder Phase verständlich und transparent sein. Deshalb wird Ihr Fahrlehrer alle Ihre Fragen erschöpfend beantworten. Er kommt Ihnen nicht mit banalen Floskeln wie „Wir machen das, weil es der Prüfer so will!“ Und Drohformeln wie „So werden Sie die Prüfung nie schaffen!“ sind ihm fremd. Denn Ihr Fahrlehrer weiß, nicht Bange machen, sondern Stärkung Ihres Selbstvertrauens und Freude an der Ausbildung sind die Medizin des Erfolgs. Und übrigens: Zögern Sie nicht zu fragen, den so kommen Gespräche in Gang und werden Missverständnisse vermieden.

 

Ausbildungskosten

Die Kosten der Fahrausbildung können mit Hilfe der „Kosten-Formel“, die auf gesicherten Durchschnittswerten für die Fahrausbildung der Klasse B (Pkw) beruht, ungefähr vorausberechnet werden.

 

Lassen Sie sich von der Fahrschule alle Preisbestandteile nennen.


            Muster-Kosten-Formel für die Klasse B

  • Grundbetrag
    x 1
  • Evtl. Teilgrundbetrag bei nicht bestandener theoretischer Prüfung und weiterer Ausbildung
    x 1

    Fragen Sie auch, ob beim Nichtbestehen der theoretischen Prüfung nochmals ein Teilgrundbetrag fällig wird.

  • Fahrstundenpreis à 45 Min.
    x mind. das 1,3-Fache der Lebensjahre

    Multiplizieren Sie den Preis für eine Fahrstunde mindestens mit dem 1,3-Fachen Ihrer Lebensjahre. So erhalten Sie in etwa die Summe, die für die normalen Fahrstunden aufzuwenden ist. Noch einmal: Die tatsächlich benötigte Fahrstundenzahl ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Dazu gehören u.a. Ihre Vorerfahrung, Ihr Talent, Ihre Auffassungsgabe und Ihr ganz individueller Lernfortschritt. Die Formel stellt deshalb lediglich einen Durchschnittswert dar, der aber nicht in jedem Falle hinkommt. Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass Sie weniger, es kann aber auch sein, dass Sie mehr Fahrstunden benötigen werden.

  • Preis einer Sonderfahrt à 45 Min.
    x 12*

    Multiplizieren Sie den Preis für die Sonderfahrten mit der Mindeststundenzahl. Die Mindestzahl der Sonderfahrten ist durch den Gesetzgeber bestimmt.

  • Vorstellung zur Prüfung Theorie
    x 1
  • Vorstellung zur Prüfung Praxis
    x 1

= Gesamtbetrag Fahrschule

  • zzgl. Gebühren Führerscheinbehörde, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und TÜV
    x 1

    Hinzurechnen müssen Sie jetzt noch die Gebühren für die Führerscheinbehörde, den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs und den TÜV. Auf diese Gebühren hat die Fahrschule keinen Einfluss, sie sind amtlich festgelegt und deshalb in jeder Fahrschule gleich.

= Gesamtbetrag

Das kostet Ihre Ausbildung!
…wenn Sie mit der durchschnittlichen Fahrstundenzahl auskommen
…wenn Sie die theoretische und praktische Prüfung auf Anhieb bestehen

 

* 12 = Anzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten für Kl. B


Preiswahrheit und Preisklarheit

Die Fahrschulen sind gesetzlich zu Preiswahrheit und Preisklarheit verpflichtet.

 

Preiswahrheit bedeutet:

Für jeden einzelnen Leistungsbereich muss ein fester Preis angekündigt und eingehalten werden. Nach dem Fahrlehrergesetz sind die einzelnen Leistungsbereiche durch folgende Entgeltgruppen definiert:

  • Grundbetrag 
    für die allgemeinen Aufwendungen und den theoretischen Unterricht einschließlich der theoretischen Vorprüfungen. Lehrmaterialien sind im Grundbetrag nicht enthalten, diese müssen immer extra bezahlt werden.
  • Fahrstunde 
    „Normalfahrstunde“ zu 45 Minuten (gesetzliche Regelleistung) und bezogen auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug
  • Überlandfahrstunde 
    Ausbildungsfahrten auf Bundes- und Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
    Auch die Preise für die so genannten Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen.
  • Autobahnfahrstunde 
    Ausbildungsfahrten auf Autobahnen
    Auch die Preise für die so genannten Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen.
  • Dunkelheitsfahrstunde 
    Ausbildungsfahrten bei Dunkelheit und Dämmerung
    Auch die Preise für die so genannten Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen.
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung
    Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der theoretischen Prüfung
    Das Entgelt für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung muss jeweils getrennt ausgewiesen werden. Dieses Entgelt ist unabhängig von den Prüfungsgebühren (für TÜV oder DEKRA) zu entrichten. Um es für ihre Kunden leichter zu machen, zieht häufig die Fahrschule auch die Prüfungsgebühr ein und leitet sie an die Prüfstelle weiter. Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie unten bei „Die wichtigsten Gebühren auf einen Blick“ nachschauen.
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung 
    Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der praktischen Prüfung
  • Vorstellung zu einer praktischen Teilprüfung 
    (betrifft vor allem Lkw und Bus)
  • Unterweisung am Fahrzeug
    (betrifft vor allem Lkw und Bus)

Alle Preisangaben müssen als „Endpreise“, also einschließlich der Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.

Pauschalpreise, also ein von vornherein vereinbarter Festpreis, der alle Leistungen der Fahrschule einschließt, sind unzulässig.

 

Preisklarheit bedeutet:

Alle Preisangaben müssen sich auf die durch Gesetz definierten Leistungsbereiche beziehen und für jede einzelne Führerscheinklasse klar überschaubar sein.

Nicht nur nach Fahrstunden fragen!

Wer nur nach dem Preis für die Fahrstunden fragt, kann am Ende unangenehme Überraschungen erleben. „Billige“ Fahrstunden bedeuten meistens nicht, dass es sich um eine wirklich kostengünstige Ausbildung handelt. Um besonders preiswert zu erscheinen, locken weniger seriöse Fahrschulen mit marktschreierisch niedrigen Preisen für Fahrstunden, langen aber bei den Sonderfahrten oder hinterher bei der Vorstellung zur Prüfung und manchmal auch mit unzulässigen Zuschlägen kräftig zu.

Immer nach den Kosten aller Leistungsbereiche fragen! Lassen Sie sich keine zusätzlichen Kosten aufbrummen!

Mit dem Grundbetrag haben Sie für alle Verwaltungskosten und Ihren theoretische Unterricht bezahlt. Es ist deshalb unzulässig, Ihnen weitere Kosten für Bürotätigkeiten zu berechnen (z.B. für telefonische Anfragen bei der Führerscheinstelle, beim TÜV oder für ähnliche Service-Leistungen).

 

Und bei nicht bestandener theoretischen Prüfung?

Wenn’s bei der theoretischen Prüfung nicht auf Anhieb geklappt hat und deshalb weitere Ausbildung notwendig ist, darf die Fahrschule einen Teilgrundbetrag berechnen. Aber nur, wenn sie das dafür fällige Entgelt zuvor im Preisaushang bekannt gegeben hatte und es im Ausbildungsvertrag vereinbart worden war.

 

Bei nicht bestandener praktischer Prüfung?

Wenn die praktische Prüfung schief gegangen ist, sind vor der Wiederholung natürlich noch einige Fahrstunden fällig, die bezahlt werden müssen. Außer der erneuten Vorstellungsgebühr fallen in der Fahrschule keine weiteren Kosten mehr an.

 

Faire Preise? Stimmt das Verhältnis?

Ob die Preisgestaltung einer Fahrschule fair ist, kann durch folgende Vergleiche leicht erkannt werden.

 

Gemessen am Betrag einer Normalfahrstunde sollte

  • der Grundbetrag nicht mehr als das
    10-Fache,
  • die einzelne Sonderfahrt nicht mehr als das
    1,5-Fache,
  • die Summe der beiden Entgelte für die Vorstellung zur Prüfung (Theorie und Praxis) nicht mehr als das
    5-Fache
  • und sofern eine Fahrschule nach nicht bestandener Theorie einen Teilgrundbetrag verlangt, sollte dieser nicht mehr als das 
    5-Fache

betragen.

 

Wenn sich die einzelnen Preise in diesem Verhältnis bewegen, darf mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass in dieser Fahrschule Preiswahrheit und Preisklarheit Beachtung finden.


Die wichtigsten Gebühren auf einen Blick

Stand 31.01.2024

Sehtest / Erste-Hilfe-Kurse / Führerscheinantrag

Bezeichnung / Gebühr in €

  • Sehtest (zu bezahlen bei Optiker, Augenarzt)
    ca. 6,50 €
  • Erste-Hilfe-Kurs** (zu bezahlen bei ASB, DRK, JUH, MHD – Gebühren sind unterschiedlich)
    ca. 40,00 €
  • Prüfung des Antrages (zu bezahlen bei Einwohnermeldeamt)
    5,10 €
  • Führerscheinantrag bei Ersterteilung eines Führerscheins (zu bezahlen bei Fahrerlaubnisbehörde)
    mit Probezeit 39,60 €
    ohne Probezeit 38,80 €

Gebühren, die zusätzlich für Anträge im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 anfallen

(zu bezahlen bei der Fahrerlaubnisbehörde)

  • Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung
    7,70 €
  • Rahmengebühr für die Überprüfung einer Begleitperson
    1,50 € bis 10,00 €
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) je Begleitperson
    3,30 €

 

TÜV-Gebühren für die theoretische Prüfung

Gebühr in € inkl. MwSt.

  • alle Klassen in Deutsch oder in den 12 Fremdsprachen1 gem. Prüfungsrichtlinie
    24,99 €

TÜV-Gebühren für die praktische Prüfung*

Gebühr in € inkl. MwSt.

  • Klasse B
    129,83 €
  • Klasse BE
    129,83 €
    1. nur Verbinden und Trennen > 23,09 €
    2. nur Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben > 106,74 €
  • Klasse AM
    129,83 €
  • Klasse A1
    162,67 €
  • Klasse A2 Direkteinstieg
    162,67 €
  • Klasse A2 Aufstieg
    141,13 €
  • Klasse Direkteinstieg
    162,67 €
  • Klasse Aufstieg
    141,13 €
  • Klasse T
    162,67 €

    1. nur Abfahrtkontrolle 23,09 €
    2. nur Verbinden und Trennen 23,09 €
    3. nur Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben 116,50 €
  • Klassen C und C1
    195,76 €
    1. nur Abfahrtkontrolle > 23,09 €
    2. nur Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben > 172,67 €
  • Klasse C1E und CE
    195,76 €
    1. nur Verbinden und Trennen > 23,09 €
    2. nur Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben > 156,08 €
  • Klasse D und D1
    195,76 €
    1. nur Abfahrtkontrolle > 34,51 €
    2. nur Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben > 161,25 €
  • Klasse D1E und DE
    186,47 €
    1. nur Verbinden und Trennen > 23,09 €
    2. nur Prüfungsfahrt einschl. Grundfahraufgaben > 163,39 €

Sonstige TÜV-Gebühren

  • Aufhebung der Automatikbeschränkung Klasse B
    106,27 €

TÜV SÜD Auto Service: Gebühren für Fahrerlaubnisprüfungen gemäß Gebührenordnung Straße (GebOSt. Nr. 401 ff)

Quelle flvbw.de

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