Begleitetes Fahren wird der Führerschein ab 17 genannt. Aber was bedeutet das eigentlich für den Führerscheinneuling und seinen Begleiter? Was ist bei der Anmeldung zu beachten und für welche Fahrerlaubnisklassen gilt B 17?
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B 17 gilt bis zum 18. Geburtstag nur für Fahrten in Deutschland (Ausnahme: Österreich)
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Mit der Klasse B werden auch AM und L erteilt
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Mit bestandener Prüfung bekommt man eine Prüfungsbescheinigung
Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.
Für die eingetragenen Begleitpersonen für das begleitete Fahren gelten diese Bestimmungen
Bei jeder Fahrt eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren, die namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Darüber hinaus darf die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.
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