Der neue Automatikführerschein B197 ermöglicht es Führerscheinanwärtern seit zwei Jahren trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, im Anschluss Schaltwagen zu fahren. Diese Regelungen gelten.
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Keine Einschränkungen im Führerschein
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Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
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Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden
Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Ausbildung und Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er diese absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.
Was sind die Voraussetzungen für B197?
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
• Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
• Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
• Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
Gibt es eine Prüfung?
Die Fahrtauglichkeit für Schaltgetriebe muss in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden, eine gesonderte Prüfung auf einem Schaltwagen ist nicht notwendig. Die eigentliche Fahrprüfung kann dann mit einem Automatikgetriebe absolviert werden.
Was bedeutet die Schlüsselzahl 197?
Liegen alle Voraussetzungen vor, wird die neue Schlüsselziffer 197 zur Klasse B im Führerschein eingetragen. Diese ist keine Auflage oder Beschränkung, wie es die Schlüsselziffer 78 ist. Sie dient lediglich der Dokumentation darüber, dass die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.
Automatikvermerk entfernen lassen?
Seit der Einführung des B197 kann die Automatik-Beschränkung bereits nach den zehn Schaltstunden und der erfolgreichen 15-minütigen Testfahrt aufgehoben werden. Eine praktische Prüfung ist nicht mehr notwendig. In diesem Fall wird die Schlüsselzahl 78 durch die Schlüsselzahl 197 ersetzt.
Wichtig: Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, z.B. wegen einer körperlichen Behinderung, erfolgt ist.
Gilt B197 auch im Ausland?
Ja. Die nationale Schlüsselzahl 197 dokumentiert lediglich, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Inhaber von Klasse B197 dürfen auch im Ausland Schaltfahrzeuge fahren.
Gibt es für andere Klassen Nachteile?
Ein entscheidender Nachteil der Neuregelung: Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung – das betrifft zum Beispiel die Fahrerlaubnis für Lkw oder schwere Wohnmobile. Für alle genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, sofern die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu können, muss die praktische Führerscheinprüfung zwingend auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden.
Welche zusätzlichen Kosten entstehen?
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B197 fallen Gebühren in Höhe von ca. 30 Euro an. Beim Ersterwerb der Klasse B197 entstehen im Vergleich zum „normalen“ Pkw-Führerschein keine zusätzlichen Kosten, da die vorgeschriebenen zehn Schaltstunden in die Ausbildung integriert werden.
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